Veranstaltungskalender

Mai 2025
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Tageslosung

So spricht der HERR: Ich habe dein Gebet gehört und deine Tränen gesehen. Siehe, ich will dich gesund machen.
Der königliche Beamte sprach zu ihm: Herr, komm herab, ehe mein Kind stirbt! Jesus spricht zu ihm: Geh hin, dein Sohn lebt! Der Mann glaubte dem Wort, das Jesus zu ihm sagte, und ging hin. Und während er noch hinabging, begegneten ihm seine Knechte und sagten: Dein Kind lebt.
Die kirchliche Trauung

Die kirchliche Trauung ist ein Segnungs- und Fürbittengottesdienst für das Hochzeitspaar. Sie ist nur möglich, wenn zuvor die standesamtliche Eheschließung vollzogen wurde.

Wir wollen kirchlich heiraten!

Wenn Sie einen Termin für Ihre Hochzeit gefunden haben, stimmen Sie diesen bitte frühzeitig (mind. ein halbes Jahr), und bevor Sie weitere Planungen vornehmen, mit Ihrem Pfarrer bzw. Ihrer Pfarrerin ab. Ansonsten kann es passieren, dass "Ihr" Termin nicht zur Verfügung steht.

Mein Partner ist katholisch.

Wenn Ihr Partner katholisch ist und Sie kirchlich getraut werden möchten, gibt es zwei Möglichkeiten:

Trauspruch - Woher?

Auf der Suche nach dem richtigen Trauspruch wird Ihnen gerne Ihr Pfarrer oder Ihre Pfarrerin helfen. Manchmal bekommen Sie dort eine Sammlung mit möglichen Trausprüchen, aus denen Sie sich einen auswählen können. Natürlich können Sie auch auf eigene Faust in der Bibel suchen, wenngleich das etwas mühsamer ist. Eine gute Auswahl an Trausprüchen finden Sie im Internet unter www.trauspruch.de . Dort finden Sie auch Erläuterungen zur Bedeutung des Trauspruchs.

Was geschieht im Traugespräch?

Das Traugespräch bietet die Gelegenheit, über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und das Zusammenleben in der Ehe zu sprechen. Dabei können sich Brautpaar und Pfarrer bzw. Pfarrerin näher kennen lernen. Gemeinsam planen und besprechen Sie den Ablauf des Gottesdienstes.

Welche Unterlagen brauchen wir?

An Unterlagen ist in der Regel nur die Heiratsurkunde (für religiöse Zwecke) aus dem Stammbuch nötig, die Sie bei der standesamtlichen Trauung erhalten. Sie muss dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin vor Beginn der Trauung vorliegen.

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